Vertrauen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung?
Wussten Sie, dass jede zweite Abrechnung falsch sein soll?
Mit unserer App können Sie einfach und schnell prüfen, ob in Ihrer Abrechnung Fehler sind.
Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung festgelegt und müssen im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Die Gesamtkosten müssen laut §556a BGB grundsätzlich nach dem Anteil Ihrer Wohnfläche umgelegt werden. Das nennt man in der Nebenkostenabrechnung meist Umlage- oder Verteilerschlüssel. Sollte bei Ihnen ein anderer Begriff stehen, ist dies für die Prüfung nicht entscheidend. Entscheidend sind Ihre Angaben und die Beträge, die auf Ihren Anteil fallen.
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Nebenkosten sind in der Betriebskostenverordnung festgelegt und müssen im Mietvertrag vereinbart worden sein.
Die Gesamtkosten müssen laut §556a BGB grundsätzlich nach dem Anteil Ihrer Wohnfläche umgelegt werden. Das nennt man in der Nebenkostenabrechnung meist Umlage- oder Verteilerschlüssel. Sollte bei Ihnen ein anderer Begriff stehen, ist dies für die Prüfung nicht entscheidend. Entscheidend sind Ihre Angaben und die Beträge, die auf Ihren Anteil fallen.
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