Die Österreichischen Holzhandelsusancen (ÖHU) beeinflussen die österreichische Forst- und Holzwirtschaft seit Jahrzehnten. Sie sind Handelsbrauch im Sinne des Handelsrechts und daher unmittelbare Rechtsquelle für eine Vielzahl von Verträgen. Echte Handelsbräuche leben und entwickeln sich im Gleichklang mit den Bereichen der Wirtschaft, aus denen sie stammen. Die Holzhandelsusancen gelten als Handelsbrauch zwischen Unternehmern gemäß § 346 Unternehmensgesetzbuch auch dann, wenn sie nicht vereinbart wurden. Sie gelten selbst dann, wenn die betreffenden Unternehmer sie überhaupt nicht kannten. Nur wenn die Vertragspartner die Usancen oder Teile daraus ausdrücklich ausschließen, gelten sie nicht. In personeller Hinsicht beschränken sich die Holzhandelsusancen nicht bloß auf Holzhändler im engeren Sinn, sondern es werden von ihnen auch Unternehmer erfasst, die im Handel mit Holz ausschließlich als Käufer oder Verkäufer auftreten (z.B. Forstbetrieb, Bauunternehmen, etc.). Gegenüber ausländischen Geschäftspartnern kommen die ÖHU dann zur Anwendung, wenn die Geltung österreichischen materiellen Rechts vereinbart wird. Die ÖHU gelten in diesem Sinne auch für Land- und Forstwirte. Seit 1.1.2007 gilt ein neues Unternehmensgesetzbuch. Die schuld- und sachenrechtlichen Bestimmungen des bisherigen Handelsgesetzbuches über unternehmensbezogene Geschäfte werden durch den erweiterten Anwendungsbereich eines allgemeinen Unternehmensrechtes angepasst und auf Unternehmen im Sinne des §1 Konsumentenschutzgesetz daher auch auf freie Berufe und auf Land- und Forstwirte erstreckt. Die ÖHU wurden im Rahmen der Kooperationsplattform Forst Holz Papier (FHP) unter Einbeziehung von Praktikern aus den wichtigsten Bereichen der österreichischen Forst und Holzwirtschaft erarbeitet. Sie erheben somit den Anspruch, den aktuellen Stand der im Geschäftsverkehr mit Holz geltenden Gewohnheiten und Gebräuche wiederzugeben. Das vorliegende Informationsheft versucht die wichtigsten Bereiche – wie z.B. die Güteklassensortierung – auch in Bildern darzustellen, die ÖHU im Originalwortlaut können dadurch aber nicht ersetzt werden.
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