Sie arbeiten bald gewerblich mit Lebensmitteln und benötigen sicher und schnell eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt? Oder Sie sind Arbeitgeber und stellen neue Mitarbeiter ein, die wegen des Kontakts mit Lebensmitteln eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt benötigen (gerne auch als Gesundheitszeugnis bzw. Frikadellenschein bezeichnet)?
Mit der App unseres Gesundheitsamtes können Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene erste Infektionsschutzbelehrung bequem von zu Hause oder unterwegs online erledigen. Die amtliche Teilnahmebescheinigung, die am Arbeitsplatz aufbewahrt werden muss, erhalten Sie bequem durch Download, E-Mail oder per Post.
PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
- Sie wohnen im Rhein-Kreis Neuss
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind voll geschäftsfähig
- für Sie bestehen keine krankheitsbedingten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG
- Sie beginnen mit Ihrem Job innerhalb der nächsten 3 Monate
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
- Sie besitzen ein Smartphone oder Tablet
- für die Online-Ausweisfunktion mit NFC-Funktion und installierter AusweisApp2 oder
- für die Selfie-Ident-Funktion mit eingebauter Kamera
- Sie können die Gebühr online bezahlen
Wesentliche Inhalte dieser App:
IDENTIFIKATION
Zu Beginn müssen Sie sich identifizieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Online-Ausweisfunktion
- Sie können sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) identifizieren, indem Sie sich mit der AusweisApp2 und der NFC-FUnktion Ihres mobilen Endgeräts ausweisen
- Selfie-Ident-Funktion
- Sie nutzen unser Selfie-Ident-Verfahren. Hierfür benötigen ein Foto von Ihnen und Ihrem Ausweis. Diese werden nach Abschluss der Belehrung im Gesundheitsamt geprüft und bei Erfolg wieder gelöscht.
FILM ANSCHAUEN
Kernstück unserer Belehrung ist ein 8-minütiges Erklärvideo, das über die Eigenverantwortung und wichtige Hygieneregeln am Arbeitsplatz informiert. Der Film ist in 5 Kapitel untergliedert und wird ebenfalls in 7 Sprachen angeboten. Nach den Kapiteln 1 bis 4 müssen Sie je eine einfache Multiple Choice-Frage zum Inhalt des Kapitels beantworten. Keine Angst, Sie können nicht durchfallen; beantworten Sie die Frage nicht richtig, müssen Sie lediglich das kurze Kapitel erneut anschauen.
BELEHRUNG BESTÄTIGEN
Nachdem Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie noch bestätigen, dass Sie über die Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz hingewiesen worden sind, die Belehrung verstanden haben und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (§ 42 IfSG).
ONLINE BEZAHLEN
Die Gebühr für die Belehrung beträgt in der Regel 20 € und muss direkt über die App bezahlt werden. Dafür stehen gängige Bezahlmöglichkeiten bereit: Paypal, Kreditkarte, giropay oder paydirekt.
BESCHEINIGUNG ERHALTEN
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Identifikationsmethode.
- Online-Ausweisfunktion
- Sofortdownload
- E-Mail-Versand
- Postversand
- Selfie-Ident-Funktion
- E-Mail-Versand nach Bestätigung der Identität
- Postversand nach Bestätigung der Identität
VERFÜGBARE SPRACHEN
Die App ist in folgenden Sprachen verfügbar
- Deutsch
- Englisch
- Arabisch
- Italienisch
- Türkisch
- Russisch
- Französisch
- Ukrainisch
WEITERE FUNKTIONEN
Während der Belehrung können Sie eine individuelle Frage an unser Gesundheitsamt stellen.
Mit der App unseres Gesundheitsamtes können Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden die gesetzlich vorgeschriebene erste Infektionsschutzbelehrung bequem von zu Hause oder unterwegs online erledigen. Die amtliche Teilnahmebescheinigung, die am Arbeitsplatz aufbewahrt werden muss, erhalten Sie bequem durch Download, E-Mail oder per Post.
PERSÖNLICHE VORAUSSETZUNGEN
- Sie wohnen im Rhein-Kreis Neuss
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt
- Sie sind voll geschäftsfähig
- für Sie bestehen keine krankheitsbedingten Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG
- Sie beginnen mit Ihrem Job innerhalb der nächsten 3 Monate
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
- Sie besitzen ein Smartphone oder Tablet
- für die Online-Ausweisfunktion mit NFC-Funktion und installierter AusweisApp2 oder
- für die Selfie-Ident-Funktion mit eingebauter Kamera
- Sie können die Gebühr online bezahlen
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IDENTIFIKATION
Zu Beginn müssen Sie sich identifizieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Online-Ausweisfunktion
- Sie können sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) identifizieren, indem Sie sich mit der AusweisApp2 und der NFC-FUnktion Ihres mobilen Endgeräts ausweisen
- Selfie-Ident-Funktion
- Sie nutzen unser Selfie-Ident-Verfahren. Hierfür benötigen ein Foto von Ihnen und Ihrem Ausweis. Diese werden nach Abschluss der Belehrung im Gesundheitsamt geprüft und bei Erfolg wieder gelöscht.
FILM ANSCHAUEN
Kernstück unserer Belehrung ist ein 8-minütiges Erklärvideo, das über die Eigenverantwortung und wichtige Hygieneregeln am Arbeitsplatz informiert. Der Film ist in 5 Kapitel untergliedert und wird ebenfalls in 7 Sprachen angeboten. Nach den Kapiteln 1 bis 4 müssen Sie je eine einfache Multiple Choice-Frage zum Inhalt des Kapitels beantworten. Keine Angst, Sie können nicht durchfallen; beantworten Sie die Frage nicht richtig, müssen Sie lediglich das kurze Kapitel erneut anschauen.
BELEHRUNG BESTÄTIGEN
Nachdem Sie alle Fragen richtig beantwortet haben, müssen Sie noch bestätigen, dass Sie über die Tätigkeitsverbote nach dem Infektionsschutzgesetz hingewiesen worden sind, die Belehrung verstanden haben und dass bei Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind (§ 42 IfSG).
ONLINE BEZAHLEN
Die Gebühr für die Belehrung beträgt in der Regel 20 € und muss direkt über die App bezahlt werden. Dafür stehen gängige Bezahlmöglichkeiten bereit: Paypal, Kreditkarte, giropay oder paydirekt.
BESCHEINIGUNG ERHALTEN
Ihre Teilnahmebescheinigung erhalten Sie in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Identifikationsmethode.
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- Sofortdownload
- E-Mail-Versand
- Postversand
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- E-Mail-Versand nach Bestätigung der Identität
- Postversand nach Bestätigung der Identität
VERFÜGBARE SPRACHEN
Die App ist in folgenden Sprachen verfügbar
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Während der Belehrung können Sie eine individuelle Frage an unser Gesundheitsamt stellen.
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