iFee 102 berechnet Ihnen innerhalb kürzester Zeit das Architektenhonorar nach Baukosten.
Mittels Eingabe weniger Kennwerte wird das Honorar des Architekten berechnet.
Grundlage für die Honorarberechnung bildet die Schweizer Norm SIA 102, 2003 „Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten“. Die entsprechende Norm ist erhältlich unter www.sia.ch.
Allgemein:
Der Aufwand des Architekten für die Grundleistungen steht in einem bestimmten Verhältnis zu den Baukosten des bearbeiteten Werkes. Anhand dieses Verhältnisses kann der angemessene durchschnittliche Zeitaufwand in Bezug zu den Baukosten ermittelt werden. Grundwerte für die Berechnung des Honorars sind:
- Die aufwandbestimmende Bausumme
- Die statistisch ermittelten Grundfaktoren Z1 und Z2 für den Stundenaufwand
- Der Schwierigkeitsgrad
- Ein allfälliger Korrekturfaktor
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (in %)
- Der Teamfaktor (Eigenschaft und Zusammensetzung des eingesetzten Teams)
- Der angebotene Stundenmittelsatz
- Spezielle Sonderleistungen
Grundsätze zur Honorarberechnung nach Baukosten:
Die Gesamtleitung erfolgt durch den Architekten, der Aufwand ist im Honorar inbegriffen. Eine übergeordnete Gesamtleitung wird bei dieser Honorarberechnung nicht berücksichtigt. Das Honorar versteht sich als gewogenes Mittel und bezieht sich auf die Gesamtbaukosten. Werke oder Werkteile, deren Planung und Leitung Spezialisten und Berater erfordert, sind inbegriffen.
Der Entfall von Grundleistungen mindert das Honorar nicht, vorausgesetzt die vereinbarten Teilphasen werden ohne Qualitätsverlust erreicht. Besonders zu vereinbarende Leistungen sind nicht berücksichtigt. Das Honorar kann phasenweise differenziert berechnet werden.
Aufwandbestimmende Bausumme:
Die aufwandbestimmende Bausumme ergibt sich aus den wirklichen Kosten des ausgeführten Werkes gemäss Bauabrechnung, abzgl. der vereinbarten Rabatte (exkl. MwSt.).
Schwierigkeitsgrad:
Der Schwierigkeitsgrad berücksichtigt den voraussichtlichen Umfang der künstlerischen, technischen sowie organisatorischen Leistung des Architekten, unterteilt in sieben Kategorien.
Kategorie 1: anspruchslose Bauaufgaben
Kategorie 4: mittlere Bauaufgaben
Kategorie 7: aussergewöhnliche Bauaufgaben
Das Werk ist der entsprechenden Kategorie zuzuordnen.
Korrekturfaktor:
Der Korrekturfaktor passt das Honorar für die Grundleistungen an, sollten diese durch besondere Einflüsse vereinfacht oder erschwert werden.
Zum Beispiel durch: Lokale Einflüsse, organisatorische Einflüsse, Einflüsse des Programms.
Ohne Vereinbarung gilt der Korrekturfaktor 1.0.
Leistung:
Die Leistungen sind gemäss Leistungstabelle SIA 102 zu übertragen. Das Gesamthonorar für die Grundleistungen der Phasen 3, 4 und 5 entspricht 100%.
Teamfaktor:
Der Teamfaktor prognostiziert die teamspezifische Abweichung vom durchschnittlich aufzuwendenden Zeitaufwand für die Leistungserbringung. Der Teamfaktor ist kein Kennwert für die Leistungsqualität.
Stundenmittelsatz:
Der Stundenmittelsatz berechnet sich aus dem Durchschnitt der angebotenen Stundensätze, vom Bürochef bis hin zum Praktikanten. Ein Beispiel zur Berechnung des mittleren Stundensatzes finden Sie auf http://www.archobau.ch.
Sonderleistungsfaktor:
Der Sonderleistungsfaktor erhöht das Honorar des Architekten. Zum Beispiel aus nachstehenden Gründen:
- Die Arbeiten setzen besondere Kenntnisse voraus
- Die Arbeiten erbringen einen wesentlichen kulturellen Beitrag
- Die Arbeiten erbringen für den Auftraggeber grosse wirtschaftliche oder funktionale Vorteile (mehrwertbringend bei gleichen Baukosten, baukostenreduzierend bei gleichem Nutzen, betriebskostenreduzierend, bauzeitenreduzierend)
Vorteile gegenüber der Free Version:
- Export der Berechnungen als CSV und Mail-Versand
- Es können verschiedene Profile eingestellt und gespeichert werden
Neue Funktionen von Version 2.1.6:
- Generelle Überarbeitung der Anwendung
- Anpassungen an iOS7
- Regelmässige Aktualisierung der Z-Werte
Grundlage für die Honorarberechnung bildet die Schweizer Norm SIA 102, 2003 „Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten“. Die entsprechende Norm ist erhältlich unter www.sia.ch.
Allgemein:
Der Aufwand des Architekten für die Grundleistungen steht in einem bestimmten Verhältnis zu den Baukosten des bearbeiteten Werkes. Anhand dieses Verhältnisses kann der angemessene durchschnittliche Zeitaufwand in Bezug zu den Baukosten ermittelt werden. Grundwerte für die Berechnung des Honorars sind:
- Die aufwandbestimmende Bausumme
- Die statistisch ermittelten Grundfaktoren Z1 und Z2 für den Stundenaufwand
- Der Schwierigkeitsgrad
- Ein allfälliger Korrekturfaktor
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen (in %)
- Der Teamfaktor (Eigenschaft und Zusammensetzung des eingesetzten Teams)
- Der angebotene Stundenmittelsatz
- Spezielle Sonderleistungen
Grundsätze zur Honorarberechnung nach Baukosten:
Die Gesamtleitung erfolgt durch den Architekten, der Aufwand ist im Honorar inbegriffen. Eine übergeordnete Gesamtleitung wird bei dieser Honorarberechnung nicht berücksichtigt. Das Honorar versteht sich als gewogenes Mittel und bezieht sich auf die Gesamtbaukosten. Werke oder Werkteile, deren Planung und Leitung Spezialisten und Berater erfordert, sind inbegriffen.
Der Entfall von Grundleistungen mindert das Honorar nicht, vorausgesetzt die vereinbarten Teilphasen werden ohne Qualitätsverlust erreicht. Besonders zu vereinbarende Leistungen sind nicht berücksichtigt. Das Honorar kann phasenweise differenziert berechnet werden.
Aufwandbestimmende Bausumme:
Die aufwandbestimmende Bausumme ergibt sich aus den wirklichen Kosten des ausgeführten Werkes gemäss Bauabrechnung, abzgl. der vereinbarten Rabatte (exkl. MwSt.).
Schwierigkeitsgrad:
Der Schwierigkeitsgrad berücksichtigt den voraussichtlichen Umfang der künstlerischen, technischen sowie organisatorischen Leistung des Architekten, unterteilt in sieben Kategorien.
Kategorie 1: anspruchslose Bauaufgaben
Kategorie 4: mittlere Bauaufgaben
Kategorie 7: aussergewöhnliche Bauaufgaben
Das Werk ist der entsprechenden Kategorie zuzuordnen.
Korrekturfaktor:
Der Korrekturfaktor passt das Honorar für die Grundleistungen an, sollten diese durch besondere Einflüsse vereinfacht oder erschwert werden.
Zum Beispiel durch: Lokale Einflüsse, organisatorische Einflüsse, Einflüsse des Programms.
Ohne Vereinbarung gilt der Korrekturfaktor 1.0.
Leistung:
Die Leistungen sind gemäss Leistungstabelle SIA 102 zu übertragen. Das Gesamthonorar für die Grundleistungen der Phasen 3, 4 und 5 entspricht 100%.
Teamfaktor:
Der Teamfaktor prognostiziert die teamspezifische Abweichung vom durchschnittlich aufzuwendenden Zeitaufwand für die Leistungserbringung. Der Teamfaktor ist kein Kennwert für die Leistungsqualität.
Stundenmittelsatz:
Der Stundenmittelsatz berechnet sich aus dem Durchschnitt der angebotenen Stundensätze, vom Bürochef bis hin zum Praktikanten. Ein Beispiel zur Berechnung des mittleren Stundensatzes finden Sie auf http://www.archobau.ch.
Sonderleistungsfaktor:
Der Sonderleistungsfaktor erhöht das Honorar des Architekten. Zum Beispiel aus nachstehenden Gründen:
- Die Arbeiten setzen besondere Kenntnisse voraus
- Die Arbeiten erbringen einen wesentlichen kulturellen Beitrag
- Die Arbeiten erbringen für den Auftraggeber grosse wirtschaftliche oder funktionale Vorteile (mehrwertbringend bei gleichen Baukosten, baukostenreduzierend bei gleichem Nutzen, betriebskostenreduzierend, bauzeitenreduzierend)
Vorteile gegenüber der Free Version:
- Export der Berechnungen als CSV und Mail-Versand
- Es können verschiedene Profile eingestellt und gespeichert werden
Neue Funktionen von Version 2.1.6:
- Generelle Überarbeitung der Anwendung
- Anpassungen an iOS7
- Regelmässige Aktualisierung der Z-Werte
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