Zwischenzeitlich liegt die erste überarbeitete und um Behandlungspfade Rettungsdienst (BPR) erweiterte Version der Standardisierten Arbeitsanweisungen (SAA) als Algorithmen für die Durchführung von invasiven Maßnahmen und Gabe von Medikamenten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bei Notfällen mit akuter Lebensbedrohung vor. Diese Dokumente bzw. Materialien wurden in einer Arbeitsgruppe von Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst aus vier Landesverbänden (Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt) ausgearbeitet und in Nordrhein-Westfalen mit dem Städtetag, dem Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt. Sie basieren auf den Katalogen, die im Pyramidenprozess I in den Jahren 2013 und 2014 konsentiert worden sind. Unter Federführung des Bundesverbandes der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst sind verschiedene medizinische Fachgesellschaften, rettungsdienstliche Fachverbände und Ausbildungseinrichtungen zu der Auffassung gekommen, dass diese Maßnahmen und Medikamente im Rahmen der 3-jährigen Notfallsanitäter-Ausbildung soweit erlernbar sind, dass sie im Einsatz beherrscht werden können. Zusätzlich liegen den Behandlungspfaden Rettungsdienst die Notfall-Krankheitsbilder zu Grunde, die im Rahmen des Pyramidenprozesses II in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften, der BAND und dem Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) ausgearbeitet und am 21.12.2016 in Köln mit Vertretern der rettungsdienstlichen Fachverbände, Feuerwehren und Ausbildungseinrichtungen konsentiert wurden. In diese Arbeitsanweisungen fließen im Rahmen der regelmäßigen Überarbeitungen und Ergänzungen beständig neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Rückmeldungen aus der rettungsdienstlichen Praxis ein.
In Nordrhein-Westfalen tragen auf Initiative des Gesundheitsministeriums abgestimmt und ergänzend der Landesverband der Ärztlichen Leitungen sein medizinisches Wissen und die Kommunalen Spitzenverbände ihre Kompetenz in Einsatztaktik, Organisation und Personalführung bei.
Die jeweils zuständige Ärztliche Leitung Rettungsdienst ist verantwortlich dafür, dass die von ihr vorgegebenen Arbeitsanweisungen regelmäßig geschult, überprüft und damit in der Einsatzpraxis beherrscht werden (Anordnungsverantwortung). Die Durchführungsverantwortung jeder Notfallsanitäterin und jedes Notfallsanitäters bleibt hiervon unberührt. Die „off-label-use“ Problematik, die bei einigen Medikamenten und Medizinprodukten im rettungsdienstlichen Setting für Notärzte und rettungsdienstliches Fachpersonal besteht, wurde vom Bundesverband der ÄLRD Deutschland unter juristischer Beratung bearbeitet. Demnach ist die Durchführung entsprechender Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter möglich, wenn die Ärztliche Leitung Rettungsdienst in spezifischen und eindeutigen Verfahrensanweisungen den Anwendungsbereich im Rettungsdienst vorgibt und damit den Entscheidungsprozess vorwegnimmt. Dosierungsangaben und Altersgrenzen stellen den fachlichen Konsens der vier beteiligten Landesverbände/Arbeitsgruppen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf wissenschaftlicher Basis dar. Sie gewährleisten damit eine größtmögliche Anwender- und Patientensicherheit. Die angegebenen Empfehlungen wurden von den Verfassern mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Trotz sorgfältiger Manuskripterstellung und Korrektur des Satzes können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Die Verfasser sind sich ebenfalls bewußt, dass damit noch nicht alle Bereiche der notfallmedizinischen Versorgung abschließend abgedeckt sind, jedoch sichern die hier enthaltenen Empfehlungen den aktuellen rettungsdienstlichen Standard für die Tätigkeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Die vorliegenden Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und kontinuierlicher Weiterentwicklung im Rahmen eines fortlaufenden Entwicklungsprozesses.
In Nordrhein-Westfalen tragen auf Initiative des Gesundheitsministeriums abgestimmt und ergänzend der Landesverband der Ärztlichen Leitungen sein medizinisches Wissen und die Kommunalen Spitzenverbände ihre Kompetenz in Einsatztaktik, Organisation und Personalführung bei.
Die jeweils zuständige Ärztliche Leitung Rettungsdienst ist verantwortlich dafür, dass die von ihr vorgegebenen Arbeitsanweisungen regelmäßig geschult, überprüft und damit in der Einsatzpraxis beherrscht werden (Anordnungsverantwortung). Die Durchführungsverantwortung jeder Notfallsanitäterin und jedes Notfallsanitäters bleibt hiervon unberührt. Die „off-label-use“ Problematik, die bei einigen Medikamenten und Medizinprodukten im rettungsdienstlichen Setting für Notärzte und rettungsdienstliches Fachpersonal besteht, wurde vom Bundesverband der ÄLRD Deutschland unter juristischer Beratung bearbeitet. Demnach ist die Durchführung entsprechender Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter möglich, wenn die Ärztliche Leitung Rettungsdienst in spezifischen und eindeutigen Verfahrensanweisungen den Anwendungsbereich im Rettungsdienst vorgibt und damit den Entscheidungsprozess vorwegnimmt. Dosierungsangaben und Altersgrenzen stellen den fachlichen Konsens der vier beteiligten Landesverbände/Arbeitsgruppen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf wissenschaftlicher Basis dar. Sie gewährleisten damit eine größtmögliche Anwender- und Patientensicherheit. Die angegebenen Empfehlungen wurden von den Verfassern mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Trotz sorgfältiger Manuskripterstellung und Korrektur des Satzes können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Die Verfasser sind sich ebenfalls bewußt, dass damit noch nicht alle Bereiche der notfallmedizinischen Versorgung abschließend abgedeckt sind, jedoch sichern die hier enthaltenen Empfehlungen den aktuellen rettungsdienstlichen Standard für die Tätigkeit der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter.
Die vorliegenden Standardarbeitsanweisungen und Behandlungspfade unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und kontinuierlicher Weiterentwicklung im Rahmen eines fortlaufenden Entwicklungsprozesses.
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