HR Doku App ist eine einfache Anwendung zur rechtssicheren Erfüllung der Pflanzenschutzdokumentationsauflagen für Landwirte. Mit nur wenigen Eingaben schon während der Arbeit erfüllen sie alle Anforderungen und müssen nichts mehr nachbearbeiten. Alle von ihnen erfassten Daten werden nur auf ihrem Smartphone gespeichert und können daraus gedruckt oder per Mail als csv-, pdf- oder CoHaP-Export- Datei an ihre eigene Mailadresse gesendet werden.
Gesetzl. Grundlage: Nach Art. 67 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, führen. Darin muss die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.
Gesetzl. Grundlage: Nach Art. 67 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, führen. Darin muss die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sind.
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