Seit dem 1. Juli 2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (abgekürzt RVG) als Grundlage der Abrechnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Dieser kleine Rechner hilft dabei, die Vergütung über den Gegenstandswert (den Streitwert), den Faktor für die geleistete Tätigkeit und optional den Gerichtskosten-Faktor zu bestimmen. Was früher in kleingedruckten Tabellen abgelesen werden musste, können Sie jetzt nach § 13 RVG über diese komfortable Applikation ermitteln - die Sie mit Ihrem iPhone oder iPad immer dabei haben.
EIGENSCHAFTEN:
- 67 Gegenstandswerte zwischen 500 € und 1.000.000 €.
- 30 Faktoren für die Rechtsanwalts-Tätigkeit: 0.0, 0.3, 0.5, 0.55, 0.65, 0.75, 0.8, 0.9, 1.0, 1.2, 1.25, 1.3, 1.5, 1.6, 1.8, 1.85, 1.95, 2.0, 2.5, 2.8, 3.0, 3.15, 3.5, 3.8, 4.0, 4.15, 5.0, 5.3, 5.6, 10.0.
- 11 Faktoren für Gerichtskosten: 0.0, 0.5, 1.0, 1.5, 2.0, 2.5, 3.0, 4.0, 4.5, 6.0, 7.0.
- Vergütungsnummer 7002 (Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 20% der Gebühr, max. 20 €). Kann auf Wunsch doppelt berechnet werden.
- Eigene Werte für RA und Gericht können hinzugefügt, nicht benötigte ausgeblendet werden.
EIGENSCHAFTEN:
- 67 Gegenstandswerte zwischen 500 € und 1.000.000 €.
- 30 Faktoren für die Rechtsanwalts-Tätigkeit: 0.0, 0.3, 0.5, 0.55, 0.65, 0.75, 0.8, 0.9, 1.0, 1.2, 1.25, 1.3, 1.5, 1.6, 1.8, 1.85, 1.95, 2.0, 2.5, 2.8, 3.0, 3.15, 3.5, 3.8, 4.0, 4.15, 5.0, 5.3, 5.6, 10.0.
- 11 Faktoren für Gerichtskosten: 0.0, 0.5, 1.0, 1.5, 2.0, 2.5, 3.0, 4.0, 4.5, 6.0, 7.0.
- Vergütungsnummer 7002 (Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, 20% der Gebühr, max. 20 €). Kann auf Wunsch doppelt berechnet werden.
- Eigene Werte für RA und Gericht können hinzugefügt, nicht benötigte ausgeblendet werden.
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